Allgemeine Geschäfts- und Teilnahmebedingungen (AGB)
ERZBERGRODEO


Im Interesse eines reibungslosen Veranstaltungsablaufes ist es notwendig, alle Teilnehmer und Besucher auf folgende Bedingungen hinzuweisen. Bitte lesen Sie die nachfolgenden allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen, die das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und der Erzbergrodeo GmbH regeln. Die Sicherheitsvorschriften und Bergregeln gelten ausnahmslos am gesamten Veranstaltungsgelände. Mit der Anmeldung erkennen Sie diese ausdrücklich an.

1. Geltungsbereich
Die in der Folge beschriebenen allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen (AGB) gelten für alle TeilnehmerInnen (in der Folge „Teilnehmer“) und BesucherInnen (in der Folge „Besucher“), die an einer Veranstaltung der Erzbergrodeo GmbH teilnehmen und/oder diese besuchen. Teilnehmer erklärt sich mit der Teilnahme an der Veranstaltung mit diesen Geschäftsbedingungen einverstanden. Allenfalls entgegenstehende Geschäfts-bedingungen des Teilnehmers erlange ausdrücklich keine Gültigkeit.
Veranstalter ist die Erzbergrodeo GmbH, Haupstraße 13, A-2202 Enzersfeld.

2. Teilnahme & Sicherheit
Der Teilnehmer verpflichtet sich vor der Anmeldung die Sicherheitsbestimmungen und die technischen Bestimmungen gelesen zu haben und diese zu akzeptieren. Nichteinhalten der Sicherheitsbestimmungen bzw. der technischen Bestimmungen können die Veranstaltung sowie andere Personen gefährden und führen ohne weitere Begründung zum Ausschluss des Teilnehmers! In solch einem Fall erfolgt keinerlei Rückerstattung. Organisatorische Maßnahmen gibt der Veranstalter den Teilnehmern vor Beginn der Veranstaltung bekannt. Den An¬weisungen des Veranstalters und seines entsprechend kenntlich gemachten Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit des Teilnehmers selbst, oder der übrigen Teilnehmer gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des Betreffenden von der Veranstaltung und/oder die Disqualifizierung auszusprechen und den Teilnehmer vom Veranstaltungsgelände zu entfernen.
Die Teilnahme und das Befahren des Veranstaltungsgeländes ist ausschließlich auf den dafür vorgesehenen Strecken und Arealen mit Fahrzeugen gestattet, wenn das Fahrzeug angemeldet und für Österreich straßenzugelassen.
Wenn keine Straßenzulassung besteht, so ist dem Veranstalter ein Gutachten vorzuweisen wo die Betriebstauglichkeit nach § 57 a von einem KFZ-Techniker bestätigt wird, ausgenommen Lichtanlage, Verglasungen sowie Anbauteile die im Off Road Gelände behindern, gefährden oder auch verloren werden könnten.
Der Veranstalter behält sich vor stichprobenartig Überprüfungen von einem KFZ Techniker durchführen zu lassen und spricht bei nicht entsprechender Sicherheit ein absolutes Fahrverbot im Eventgelände aus, so das ein defektes Fahrzeug gegebenenfalls ausschließlich mit einem entsprechenden Transport oder auch Abschleppfahrzeug das Veranstaltungsgelände verlassen darf. Den Anweisungen vom Veranstalter ist dahingehend uneingeschränkt Folge zu leisten!
Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass es sich beim Veranstaltungsgelände fast durchgehend um unbefestigte Offroadstrecken handelt. Selbst bei ordnungsgemäßer Verwendung dieses Geländes sind Schäden am Fahrzeug des Teilnehmers, wie Lackschäden, etc. wahrscheinlich, was vom Teilnehmer im Rahmen seiner Teilnahme ausdrücklich in Kauf genommen wird.
Besucher sind verpflichtet, alle Sicherheitsbestimmungen, Veranstaltungsbedingungen, Brandschutz- und verwaltungsbehördliche Vorschriften sowie Hinweise des Veranstalters, des Liegenschaftseigentümers und der Verfügungsberechtigten am Veranstaltungsgelände strikt einzuhalten. Besucher dürfen sich ausschließlich in den dafür vorgesehenen Besucherbereichen aufhalten und diese keinesfalls verlassen. Nichteinhalten derartiger Bestimmungen oder Nichtbefolgen der Anordnungen und Hinweise des Veranstalters oder der Sicherheitskräfte können die Veranstaltung sowie andere Personen gefährden und führen ohne weitere Begründung zum Ausschluss des Besuchers von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung! In diesem Fall erfolgt keine Rückerstattung des Eintrittspreises.
Weitere organisatorische Maßnahmen gibt der Veranstalter den Besuchern vor Beginn der Veranstaltung bekannt. Den Anordnungen und Weisungen des Veranstalters und dessen Beauftragten ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit des Besuchers selbst, oder der übrigen Besucher gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des Besuchers von der Veranstaltung auszusprechen und die weitere Teilnahme/ den weiteren Besuch der Veranstaltung zu untersagen.
Besuchern kann der Zutritt zur Veranstaltung verweigert werden, wenn begründeter Anlass zu der Annahme besteht, dass die Veranstaltung gestört oder andere Besucher belästigt werden könnten. Der Zutritt kann auch verweigert werden, wenn der Besucher bei früheren Veranstaltungen die Geschäftsbedingungen, Anordnungen oder Weisungen nicht eingehalten hat. Personen, die den Kartenverkauf behindern oder versuchen, Karten privat anzubieten oder weiterzuverkaufen, können vom Veranstaltungsgelände verwiesen werden.

3. Anmeldung / Zahlungsbedingungen / Rückerstattung /Organisatorisches Anmeldung, Bestätigung
Die Anmeldung geschieht auf Grundlage des Online- Anmeldeformulars. Sobald das Nenngeld eingelangt ist, ist die Nennung gültig und der Startplatz bzw. der Teilnahmeplatz ist reserviert. Nach Eingang der Zahlung erhält jeder Teilnehmer eine verbindliche Nennbestätigung, allenfalls eine Startnummer und alle weiteren Angaben und Informationen.
Bestellungen von Besucher- und VIP-Karten
Alle Bestellungen von Besucher- oder VIP Karten ob per Telefon, Fax oder Online-Buchung sind verbindlich. Eine Stornomöglichkeit oder sonstige vertragliche Rücktrittsmöglichkeit wird ausdrücklich nicht eingeräumt. Zwingende gesetzliche Rechtsbehelfe bleiben selbstverständlich unberührt. Der Veranstalter ist berechtigt, die Bestellung zu prüfen und allenfalls ohne weitere Angabe von Gründen abzulehnen oder mengenmäßig zu begrenzen. In den angegebenen Kartenpreisen sind Porti und etwaige Gebühren nicht enthalten. Portokosten und Kreditkartengebühren werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Erworbene Eintrittskarten können weder umgetauscht noch zurückgenommen werden. Kinder unter 14 Jahren benötigen keine Eintrittskarte. Allenfalls gewährte Rabatte auf Kartenpreise gelten bis auf Widerruf. Eine nachträgliche Berücksichtigung von Ermäßigungen ist nicht möglich
Leistungen
Der Leistungsumfang ergibt sich abschließend aus dem im Anmeldeformular gültigen Beschreibungen. Alle Leistungen, die nicht ausdrücklich aufgelistet sind, sind im Nenngeld nicht enthalten.
Rücktritt
Der Teilnehmer ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und seine Nennung zurückzuziehen. Tritt der Teilnehmer zurück, wird der Nenngeldbetrag abzüglich der Stornogebühr in Höhe von 100 Euro zurückerstattet, wenn er seinen Rücktritt bis sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn bekannt gibt, danach wird das Nenngeld nicht refundiert. Die Rücktrittserklärung muss spätestens bis sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn beim Veranstalter eingelangt sein. Der Rücktritt hat schriftlich entweder durch einen eingeschriebenen Brief, per Fax oder per E-Mail zu erfolgen und wird schriftlich per E-Mail seitens des Veranstalters bestätigt und gilt erst dann als akzeptiert. Der Veranstalter ist berechtigt, die Stornogebühr gegen bereits entrichtetes Nenngeld aufzurechnen. Alle vom Teilnehmer vor Ort nicht in Anspruch genommenen Leistungen können nicht zurückerstattet werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Teilnehmer das Vertragsverhältnis (Teilnahme- bzw. Startplatz und Startnummer) nicht auf eine andere Person übertragen kann.
Absage
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Rennen aus wichtigen Gründen vor Veranstaltungsbeginn jederzeit zu verschieben oder abzusagen verschieben oder abzusagen oder Teile der Veranstaltung zu ändern, einzuschränken, zu unterbrechen oder abzubrechen. Bei einer Verschiebung hat der Teilnehmer das Wahlrecht, entweder die Rückerstattung des Nenngeldes abzüglich einer Manipulationsgebühr von 40 EUR, oder die Teilnahme an einem allfälligen Ersatztermin zu verlangen. Im Falle einer Absage erfolgt die Rückerstattung des Nenngeldes abzüglich der Manipulationsgebühr. Hierfür muss vom Teilnehmer binnen einer Frist von vier Wochen die Bankverbindung an office@erzbergrodeo.at bekanntgegeben werden. Fremdleistungen werden nicht rückerstattet. Besucher haben bei einer Verschiebung die Möglichkeit, die Teilnahme an einem etwaigen Ersatztermin zu verlangen. Im Fall einer (auch nur teilweisen) Absage erfolgt keine Rückerstattung des Eintrittspreises. Allenfalls für den Besucher angefallene Spesen können nicht geltend gemacht werden.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung wegen Unwetter oder unvorhersehbaren veranstaltungsgefährdenden Ereignissen und Einflüssen abzusagen, einzuschränken, bzw. abzubrechen. In diesem Falle erfolgt keine Rückerstattung.

4. Haftungsausschluss
Der Veranstalter ist in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadenersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer oder den Besuchern.
Der Teilnehmer/der Besucher nimmt zur Kenntnis, dass die Teilnahme an Motorsportveranstaltungen insbesondere im Gebirge und in einem Steinbruch erhebliche Risiken mit sich bringt. Es liegt im Verantwortungsbereich des Teilnehmers, sein fahrerisches Können und ihren physischen Zustand richtig einzuschätzen und seinen Gesundheitszustand vorher ärztlich überprüfen zu lassen. Der Veranstalter übernimmt daher keinerlei Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung. Selbiges gilt für die Besucher im Rahmen ihres Besuches. Der Veranstalter haftet nicht für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Der Abschluss entsprechender Versicherungen, wie einer Hubschrauber- und Bergekostenversicherung, Stornoversicherung, etc. wird dem Teilnehmer dringend empfohlen.
Der Teilnehmer nimmt auf eigenes Risiko an der Veranstaltung teil. Selbiges gilt für den Besuch der Besucher. Für die Teilnahme ist Voraussetzung, dass der Teilnehmer eine Erklärung unterfertigt, mit der der Haftungsausschluss durch den Veranstalter ausdrücklich anerkannt wird. Diese Erklärung wird dem Teilnehmer gleichzeitig mit der Anmeldebestätigung übermittelt und ist spätestens am Donnerstag der Veranstaltung eigenhändig unterschrieben und persönlich beim Veranstalter im Rennbüro abzugeben. Ist der Teilnehmer nicht bereit, die Erklärung über den Haftungsausschluss zu unterfertigen, so hat er dies innerhalb von sieben Tagen ab Zugang der Erklärung dem Veranstalter durch eingeschriebenen Brief mitzuteilen. In diesem Fall ist eine Teilnahme an der Veranstaltung nicht möglich.
Erfolgt keine rechtzeitige Mitteilung oder händigt der Teilnehmer die Erklärung über die Haftungsbeschränkung nicht eigenhändig unterschrieben bis zum Beginn der Veranstaltung dem Veranstalter aus, wird der Teilnehmer von der Teilnahme ausgeschlossen. In diesem Fall erhält der Teilnehmer seine bereits bezahlten Nenngelder nicht zurückerstattet.
Für Sach- und Personenschäden, die der Teilnehmer verursacht haftet der Teilnehmer nach den gesetzlichen Vorgaben selbst; eine Haftung der Erzbergrodeo GmbH und ihrer Gehilfen ist jedenfalls ausgeschlossen.

5. Covid-19 und andere ansteckenden Erkrankungen
Eine Teilnahme am Erzbergrodeo ist ausnahmslos in gesundem körperlichen Zustand erlaubt. Angemeldete Teilnehmer, die in dem Zeitraum von 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn Symptome einer Infektion mit dem Corona-Virus (SARS-CoV-2) oder einer anderen ansteckenden Krankheit aufgewiesen haben, dürfen nicht teilnehmen. Selbiges gilt für Personen, die innerhalb dieses Zeitraums an Covid-19 oder einer anderen ansteckenden Krankheit erkrankt waren und/oder unmittelbaren Kontakt zu einer an Covid-19 oder einer anderen ansteckenden Krankheit erkrankten Person hatte. Selbiges gilt für Besucher.
Falls erforderlich, wird der Veranstalter wird hinreichende Maßnahmen zur Vermeidung einer Ansteckung mit bzw. einer Ausbreitung von Covid-19 treffen. Der Teilnehmer wird darüber insbesondere bei Ver¬anstaltungsbeginn aufgeklärt werden und hat diese ausnahmslos einzuhalten. Ein Verstoß dagegen gilt als Sicherheitsverstoß im Sinne des Punkt 2 mit den dort beschriebenen Konsequenzen. Der Teilnehmer nimmt allerdings zur Kenntnis, dass bei Veranstaltungen eine Ansteckung grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden kann und akzeptiert dieses Risiko seiner Teilnahme. Eine Haftung des Veranstalters und der handelnden Personen für eine Covid-19-Erkrankrung und deren Folgen ist jedenfalls ausgeschlossen.
Zur Bekämpfung der Corona-Pandemie wurden mehrere gesetzliche und behördliche Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus (Covid-19) erlassen, während deren Gültigkeit Veranstaltungen, wie das Erzbergrodeo, untersagt waren. Sollten (erneut) behördliche oder gesetzliche Maßnahmen erlassen werden, welche eine vollständige oder teilweise Absage der Veranstaltung zur Folge haben, hat der Teilnehmer das Wahlrecht, entweder die Rück¬erstattung des Nenngeldes abzüglich einer Manipulationsgebühr von 40 EUR, oder die Teilnahme an einem allfälligen Ersatztermin zu verlangen. Erfolgt aus derartigen Gründen eine Absage binnen einer Woche vor dem geplanten Veranstaltungsbeginn oder ein Abbruch der Veranstaltung werden die einbezahlten Nenngelder und/oder bezahlte Eintrittspreise nicht rückerstattet.

6. Datenerhebung und -verwertung
Die bei der Anmeldung vom Teilnehmer/vom Besucher angegebenen personenbezogenen Daten werden gespeichert und zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung, verarbeitet. Dies gilt auch für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten. Näheres dazu steht in der Datenschutzerklärung der Erzbergrodeo GmbH, abrufbar auf der Website www.erzbergrodeo.at.
Soweit es für die Durchführung der Veranstaltung erforderlich werden die gespeicherten personenbezogenen Daten an einen kommerziellen Dritten zum Zweck der Zeitmessung, Erstellung der Ergebnislisten sowie der Veröffentlichung dieser Listen weitergegeben. Soweit diese für die Teilnahmen zwingend erforderlich ist, willigt mit der Anmeldung der Teilnehmer in eine Speicherung und Weitergabe der Daten zu diesem Zweck ein.
Es werden Name, Vorname, Geburtsjahr, Nationalität, Motorradmarke, Geschlecht, ggf. Team, Startnummer und Ergebnis (Platzierung und Zeiten) sowie das Foto des Teilnehmers zur Darstellung von Starter- und Ergebnislisten in allen relevanten veranstaltungsbegleitenden Medien (Druckerzeugnissen wie Zeitungen und Ergebnislisten, sowie im Internet) abgedruckt bzw. in den technisch möglichen Formen veröffentlicht und zugänglich gemacht.
Der Teilnehmer/der Besucher erklärt sich mit der Zusendung von Informationen (auch mittels elektronischer Post) einverstanden. Die Zustimmung dazu kann jederzeit widerrufen werden.

7. Film- und Fotorechte
Während der Veranstaltung werden Fotos, TV- oder Filmaufnahmen angefertigt, auf denen eventuell auch der Teilnehmer/der Besucher zu sehen ist. Soweit es den Bildnisschutz des § 78 UrhG betrifft, ist der Teilnehmer/der Besucher damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit der Teilnahme an bzw. dem Besuch der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews des Teilnehmers in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen (Filme, DVDs etc.) vom Veranstalter ohne Anspruch auf Vergütung zeitlich und räumlich uneingeschränkt kostenfrei, auch zu Werbezwecken verbreitet, veröffentlicht oder verwertet werden können, soweit dem nicht berechtigte Interessen gem. § 78 UrhG (Nacktaufnahmen, Volltrunkenheit, strafbare Hand¬lungen etc.) entgegenstehen. Dem Veranstalter wird daher das übertragbare Recht eingeräumt, während der Veranstaltung und am Veranstaltungsgelände zu fotografieren und zu filmen und diese Aufnahme für Zwecke des Veranstalters oder allgemeine Veröffentlichungen zu verwenden. Der Teilnehmer/der Besucher verzichtet in diesem Zusammenhang auf allfällige Einwendungen aus gewerblichen Schutzrechten, insbesondere dem Urheberrecht.
Der Teilnehmer/der Besucher kann einer Bildaufnahme, der Speicherung und der Verwendung zu Werbezwecken jederzeit widersprechen. Er kann seine für den Bildnisschutz abgegebene Einwilligung zur Verwendung zu Werbezwecken auch jederzeit widerrufen. Dies kann per E-Mail an den Veranstalter oder idealerweise auch gleich gegenüber den Fotografen/innen vor Ort erfolgen. Dann unterbleibt jegliche weitere Verarbeitung bzw. werden die Bilder gelöscht (es sei denn eine Weiterverarbeitung ist zur Aufklärung und Verfolgung von Straftaten erforderlich).
Die Verarbeitung allfälliger in den Fotos, TV- oder Filmaufnahmen enthaltenen personenbezogenen Daten erfolgt aufgrund des (überwiegenden) berechtigten Interesses des Veranstalters an der Dokumentation der Veranstaltung und der Durchführung von Ankündigungen und Werbemaßnahmen. Näheres dazu findet sich in der Datenschutzerklärung der Erzbergrodeo GmbH, abrufbar auf der Website www.erzbergrodeo.at.

Allgemeine Bestimmungen
Dem Teilnehmer/dem Besucher ist es außer zu privaten Zwecken nicht gestattet, Filme, Fotografien, Zeichnungen oder sonstige Abbildungen während der Veranstaltung anzufertigen oder anfertigen zu lassen.
Der Betrieb von Drohnen oder Fluggeräten, sei es zu kommerziellen oder privaten Zwecken ist untersagt.
Das Verteilen oder Verkaufen von Waren, Drucksachen, Lebensmitteln oder sonstigen Gegenständen sowie die Erbringung von Dienstleistungen welcher Art auch immer. ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Veranstalters zulässig. Die Verwendung von eingebrachten Maschinen und Geräten ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Veranstalters gestattet.
Die Ungültigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB oder der weiteren Veranstaltungsbedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die ungültige oder unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem Vertragswillen am ehest
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen. Als Gerichtsstand gilt Wien.




18. November 2024
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